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Energieausweis

Immobilienbewertung Ritterhude
Rupprecht & Coll.Rupprecht & Coll.

Transparenz bei der Energieeffizienz Ihrer Immobilie

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie und liefert wichtige Informationen über den Energieverbrauch und die energetische Qualität eines Gebäudes. Ich biete Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um den Energieausweis – von der Erstellung bis hin zur Beratung über die verschiedenen Ausweistypen und deren Bedeutung.

Energieausweis

Energieausweis Pflicht

Sowohl Eigentümer als auch Makler sind dazu verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern diesen Nachweis vorzulegen. Spätestens bei der Besichtigung im Vorfeld einer Veräußerung wird ein solcher Energieausweis für Ihr Haus gebraucht und ist auch nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages zu übergeben.

Im Falle von behördlichen und öffentlichen Gebäuden gibt es hier sogar eine Aushangpflicht. Bei der energetischen Bewertung von Immobilien möchte ich Sie mit meiner Erfahrung und Fachkenntnis unterstützen. Einen solchen Energieausweis (Energiebedarfsausweis / Energieverbrauchsausweis) können Sie hier erstellen lassen.

Ein Energieausweis ist der energetische Pass Ihrer Immobilie (Wohnhaus oder gewerblich genutztes Gebäude), der immer dann bindend vorzulegen ist, wenn Sie Wohn- oder Nichtwohngebäude einem Käufer, Mieter oder Pächter überlassen möchten oder ein Gebäude neu erstellen.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  • Verbrauchsausweis
    Dieser Energieausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Er ist in der Regel kostengünstiger und einfacher zu erstellen, eignet sich aber nur für Immobilien, die mindestens drei Jahre lang genutzt wurden und über eine ausreichende Datenbasis verfügen. Außerdem muss der Bauantrag für das Gebäude nach dem 01.01.1978 gestellt sein oder mehr als 4 Wohneinheiten haben. In allen anderen Fällen ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
  • Bedarfsausweis
    Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und seiner Bausubstanz. Er gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf unter Annahme standardisierter Nutzungsbedingungen. Dieser Ausweis ist vor allem bei Neubauten oder Gebäuden mit Bauantrag vor 1978 erforderlich und liefert detailliertere Informationen zur energetischen Qualität.

Schwächen des Energieausweises

Obwohl der Energieausweis wertvolle Informationen bietet, weist er auch einige Schwächen auf. Der Verbrauchsausweis spiegelt lediglich das Nutzerverhalten wider und sagt wenig über die tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes aus. Der Bedarfsausweis liefert zwar detaillierte Informationen, doch auch hier können die Ergebnisse von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen, da standardisierte Annahmen verwendet werden. Zudem berücksichtigen beide Ausweistypen nicht immer alle energetischen Faktoren wie die Effizienz der Heizungsanlage oder spezifische bauliche Schwächen.

Darum sollten Sie sich für Christian Rupprecht entscheiden...

Fachgerechte Ausstellung

Als Experte für Immobilienbewertung sorge ich dafür, dass Ihr Energieausweis korrekt erstellt wird und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Kompetente Beratung

Ich informiere Sie umfassend über die Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis und helfe Ihnen, den passenden Ausweis für Ihre Immobilie zu wählen.

Rechtssicherheit

Mit einem bei mir beauftragtem Energieausweis sind Sie auf der sicheren Seite und erfüllen alle gesetzlichen Verpflichtungen.

Kostentransparenz

Ich biete Ihnen faire und transparente Preise für die Erstellung von Verbrauchs- und Bedarfsausweisen.

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Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über die Energieausweis-Pflicht zu erfahren oder einen Energieausweis für Ihre Immobilie zu beantragen!