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Wenn es stimmen muss...


Mediation - Konfliktlösung - Moderation

Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren sollen im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen – anzustreben ist ein Win-Win-Ergebnis. Der Gegenstand der Mediation ist dabei nicht auf das begrenzt, was objektiv als Anspruchsgrundlage gegeben ist, sondern bezieht allgemeinere individuelle und gemeinsame Interessen aller Parteien ein.

Die konzeptionellen Grundlagen der Mediation bilden u. a.:


  • das Harvard-Konzept als eine Verhandlungstechnik,
  • die Konsens-Findung als ein durchgängiges Prinzip,
  • die Konflikteskalation nach Friedrich Glasl.


Prozedurale Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation sind u. a.:
Freiwilligkeit – Alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen.


Verschwiegenheit – Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen äußern sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten.


Eigenverantwortlichkeit der Parteien – die Lösung des Konflikts wird von den Parteien selbst entwickelt; der Mediator hat die Prozessverantwortung für die Gesprächs- bzw. Verhandlungsführung.


Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt.

 
Allparteilichkeit des Mediators – Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, seine Haltung zeigt eine Bereitschaft zur Identifikation und Parteilichkeit mit jedem Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien. So gleicht er beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert. Quelle: Wikipedia

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