Rupprecht & Coll.: Energieausweis als Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Energieausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass der energetische Zustand von Gebäuden durch einen so genannten Energieausweis bewertet werden muss. Darin sind allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung erforderlichen Energieträgern wie z.B. Gas oder Öl und zu den Energiekennwerten des Gebäudes zu finden. Neuere Energieausweise enthalten zusätzlich Angaben zur Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Ener gieausweise sind Pflicht
Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen. Der Käufer oder Mieter der Immobilie erhält darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises ausgehändigt.
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen.
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er ist nur zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten und für Häuser, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Problematisch ist hier, dass Abweichungen wie Leerstände oder besonders harte oder milde Winter einkalkuliert werden müssen. Außerdem ist der individuelle Verbrauch kein konkreter Maßstab.
Deshalb empfehle ich wenn möglich den Bedarfsausweis. Dieser zeigt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis eines technischen Gutachtens an. Hierbei werden unter anderem bauliche Aspekte, der Zustand der Heizung, die Art der Fenster und die Dämmung berücksichtigt.
Schwächen des Energieausweises
Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Der Ausweis erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die damit verbundenen Energiekosten, weil sich viele individuelle Faktoren nicht im Ausweis abbilden lassen. Das Dokument wurde außerdem im Laufe der Zeit verändert. Das erschwert eine Vergleichbarkeit zusätzlich.
Benötigen Sie einen Energieausweis? Tel. 04292 - 517384